Archiv des Autors: Thomas Wienand

Kapselendoskopie am Standort Unna

Mit diesem neuesten Verfahren zur Endoskopie bietet die ÜBAG einen besonderen Komfort für Patienten.

Bei der Kapselendoskopie werden mit Hilfe eine Mini-Kamera (Kapsel) für einen Zeitraum von 8-12 Stunden Bilder (2-6 Bilder im Dünndarm und 4-35 Bilder im Dickdarm) aus dem Dünn.- oder Dickdarm aufgenommen.
Die Bilder werden mit Hilfe von Klebeelektroden, die auf der Haut befestigt werden,  auf einen sog. Datenrekorder gespeichert, den während der Untersuchung getragen werden müssen. Anschließend werden die gesammelten Daten mit Hilfe eine Computers ausgewertet. Die Kapsel ist ein Einmalmaterial und wird auf natürlichem Weg ausgeschieden.
Die Dünndarm-Kapsel wird eingesetzt bei unklaren Blutungen oder Blutverlusten im Magen-/Darmbereich, wenn eine Magen.- und eine Dickdarmspiegelung unauffällig war. Weitere Gründe für eine Dünndarm-Kapsel sind unklare Bauchschmerzen, Durchfälle, Verdacht auf Morbus Crohn mit  Dünndarmbeteiligung  und einige seltene Erkrankungen (z. B. FAP, Peutz-Jeghers-Syndrom)
Die Dickdarm-Kapsel kann im Rahmen der Dickkrebsvorsorge eingesetzt werden oder wenn eine Dickdarmspiegelung nicht vollständig möglich war. Die Dickdarm-Kapsel wird als Vorsorgeuntersuchung von der Fachgesellschaft (DGVS) nicht als primäre Maßnahme empfohlen da nur ca. 70% der sog. Polypen (Vorläufer vom Darmkrebs) erkannt werden können. Allerdings ist die Untersuchung schmerzfrei.
Die Kapsel ist nicht viel größer als eine normale Tablette und wird mit etwas Wasser eingenommen. Die Untersuchung dauert 8 Stunden bei der Dünndarmuntersuchung und 12 Stunden bei der Dickdarmuntersuchung.
Eine Übernahme der Kosten erfolgt zurzeit nur bei der Abklärung von unklaren Blutungsquellen im Magen.-/Darmtrakt, wenn eine Magen.- und Dickdarmspiegelung unauffällig war und eine Blutarmut (sog. Eisenmangelanämie) bzw. Blut im Stuhl nachgewiesen wurde. Dazu muss vorab ein Antrag bei den Krankenkassen gestellt werden.  Bei allen anderen Krankheitsbilder (Bauchschmerzen, Durchfall, M. Crohn usw.) werden die Kosten in der Regel nicht von den Kassen übernommen und können nur als sog. individuelle Gesundheitsleistung (IGEL)durchgeführt werden.